Du kannst bei uns und mit uns einen Weg beginnen, den nicht allzuviele Menschen gehen und der sehr interessant für Dich sein könnte. Du kannst günstiger auf einige unserer Lehrgänge gehen (derzeit sind Iaido Lehrgänge fix vergünstigt, Aikido Lehrgänge nach Ermessen unserer Kassiere). Das Essen bei der Generalversammlung zahlt der Verein, mampf!
Ab 2015 sind es laut Beschluss der Generalversammlung vom 22.3.2014 120€, das sind 10€ im Monat.
Natürlich, du kannst 3 Schnuppertrainings kostenlos besuchen, der/die jeweilige TrainerIn wird dich in eine Schnupperliste eintragen. Danach bitten wir dich dich für die Mitgliedschaft zu entscheiden oder pro Training 5 Euro bereit zu halten und den TrainerInnen zu übergeben.
Der Verein veranstaltet derzeit diverse Trainings in der Woche. Da fallen einige Hallenkosten an. Außerdem veranstalten wir einige Lehrgänge pro Jahr, bei denen nicht immer die Kosten gedeckt sind! Äh, hab ich schon das Essen bei der Generalversammlung erwähnt...
Wenn du einmal Prüfungsluft schnuppern willst, brauchst du nicht Mitglied zu werden, das heisst, die erste Prüfung zum 6. Kyu ist nicht an die Mitgliedschaft gebunden. Ab der zweiten Prüfung (5. Kyu) wird die Mitgliedschaft jedoch erforderlich.
Nein, erst wenn du vor hast mehrere Aikido-Prüfungen bei uns zu absolvieren!
Tja, lieber wären uns natürlich Trainingspartner, aber als außerordentliches Mitglied sehen wir dich trotzdem gerne bei uns. Das gute Essen bei der Generalversammlung kannst du dabei natürlich auch geniessen!
Geh in den Downloadbereich und hol Dir das Beitrittsformular (oder hier), füll es aus und gib es einem Vorstandsmitglied (Martin, Andi, Josef). Naja, die Überweisung des Mitgliedsbeitrags bleibt Dir wohl nicht erspart. Die Bankverbindung findest du auf dem Beitrittsformular oder zwei Fragen weiter!
Unser Vereinsjahr folgt dem Kalenderjahr, beginnt also am 1.1. und endet am 31.12.
Sparda-Bank IBAN: AT314300000000049770 BIC: VBOEATWWXXX
Natürlich, du kannst 3 Schnuppertrainings kostenlos besuchen, danach bitten wir dich pro Training 5 Euro bereit zu halten und den TrainerInnen zu übergeben.
Gut, wenn Du vielseitig bist! Bedenke, dass manche Vereine diesbezüglich spezielle Statuten haben könnten. Wenn du zum Beispiel beim Aikido Club Innsbruck bisher ordentliches Mitglied warst, wirst du dort automatisch außerordentliches Mitglied ohne Stimmberechtigung bei der Generalversammlung bei gleichem Mitgliedsbeitrag. Rede im Zweifelsfall mit einem Vorstandsmitglied des jeweiligen Vereins (z.B. Aikido Club Innsbruck, Gerald Gunsch dzt Obmann) Bist du bei uns Mitglied dann laden wir dich bedingungslos ein, auch bei anderen Vereinen mitzutrainieren und dort eure Erfahrungen zu machen!